Umsatzsteuer (TVA) bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Frankreich
Bei der Umsatzsteuer kommt es nicht darauf an, wo eine Dienstleistung physisch erbracht wird, sondern wo sie steuerlich als erbracht gilt. Genau diese Territorialitätsregel entsch
Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen
Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an den Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen weiter präzisiert. Für Unternehmen bringt die Entscheidung wichtige Klarheit – insbeson
Weihnachtsfeiern im Unternehmen
Mit dem Beginn des Dezembers startet in vielen Unternehmen die Hochphase der Jahresendveranstaltungen. Weihnachtsfeiern gehören dabei zu den wichtigsten internen Formaten, um Mita
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
Mit dem Start der Adventszeit rückt für viele Unternehmen die jährliche Geschenkphase in den Fokus. Ob kleine Aufmerksamkeit für Geschäftspartner oder saisonale Wertschätzung
Künstlersozialversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat offiziell bestätigt, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung ab dem 1. Januar 2026 von 5,0 % auf 4,9 % gesenkt w
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland müssen bei der Verwaltung ihrer Umsatzsteuer besonders wachsam sein: Aktuelle Zahlen der deutschen Finanzverwaltung zeigen, dass allein
Urlaubsgeld in Deutschland
Das Urlaubsgeld wird von Arbeitnehmern oft als einmaliger finanzieller Vorteil angesehen, der zum Gehalt hinzukommt. In Deutschland ist diese Zahlung jedoch gesetzlich nicht verpfl
Umsatzsteuerliche Konsequenzen von Verrechnungspreisanpassungen
Lange Zeit wurde allgemein davon ausgegangen, dass Umsatzsteuer und Verrechnungspreise unabhängig voneinander funktionieren und sich nicht gegenseitig beeinflussen. In den letzten
Dienstwagen & Umsatzsteuer in Frankreich
Ein bedeutender Wandel in der Rechtsprechung, inzwischen auch in der französischen Verwaltungsauffassung verankert, eröffnet neue Perspektiven für Unternehmen im Hinblick auf di
Besteuerung französischer Beamtenpensionen
Die deutsche Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, wie französische Beamtenpensionen künftig im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)