Ab dem 1. September 2026 beginnt in Frankreich die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Betroffen sind nicht nur große französische Unternehmen, sondern auch deutsche und internationale Unternehmen mit französischen Gesellschaften, Betriebsstätten, Umsatzsteuerregistrierungen oder grenzüberschreitenden Geschäftsprozessen.

Fradeco unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen, organisatorischen und technischen Prozesse rechtzeitig auf die neuen Anforderungen auszurichten.

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Die Umstellung betrifft mehr als den Rechnungsversand

Die französische Reform verändert den gesamten Rechnungskreislauf. Rechnungen zwischen in Frankreich ansässigen und dort umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen werden künftig nicht mehr einfach als PDF per E-Mail versendet. Sie müssen in einem strukturierten elektronischen Format über eine staatlich zugelassene Plattform übertragen werden.

Gleichzeitig werden bestimmte Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten automatisiert an die französische Finanzverwaltung übermittelt.

Damit betrifft die Reform mehrere Unternehmensbereiche gleichzeitig:

  • Rechnungsstellung und Debitorenbuchhaltung
  • Rechnungseingang und Kreditorenbuchhaltung
  • Stammdaten von Kunden und Lieferanten
  • ERP-, Buchhaltungs- und Fakturierungssysteme
  • Umsatzsteuerprozesse und Deklarationen
  • Schnittstellen zu Steuerberatung, Plattformen und Konzernsystemen

Alle betroffenen Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und Unternehmen mittlerer Größe müssen ab diesem Zeitpunkt zusätzlich elektronisch abrechnen und die erforderlichen Daten übermitteln. Für KMU, Kleinstunternehmen und Micro-Entreprises beginnt die Verpflichtung zur Ausstellung und zum E-Reporting am 1. September 2027.

Ein PDF per E-Mail ist künftig keine E-Rechnung

Eine eingescannte Papierrechnung oder ein gewöhnliches PDF erfüllt die Anforderungen grundsätzlich nicht. Die Rechnung muss strukturierte, maschinenlesbare Daten enthalten und über eine zugelassene Plattform übertragen werden. Zulässige Austauschformate umfassen insbesondere UBL, CII und Factur-X.

E-Rechnungskreislauf Frankreich

    Oder schreiben Sie direkt an contact@fradeco.de

    Wann gilt die E-Rechnungspflicht in Frankreich?

    Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Empfang und Ausstellung: Auch Unternehmen, die erst 2027 elektronisch fakturieren müssen, benötigen bereits zum 1. September 2026 eine funktionsfähige Empfangslösung.

    E-Rechnung Zeitplan Frankreich

    Warum eine frühzeitige Vorbereitung wichtig ist

    Die technische Anbindung ist nur ein Teil des Projekts
    Die Auswahl einer Plattform allein stellt noch keine vollständige Umsetzung sicher. Vor dem Start müssen unter anderem Stammdaten, Rechnungsprozesse, Steuerlogiken, Systemfelder und Verantwortlichkeiten geprüft werden.

    Fehlende oder unvollständige Stammdaten
    Ohne korrekte SIREN-, Umsatzsteuer- und Adressdaten können Rechnungen möglicherweise nicht korrekt verarbeitet oder zugestellt werden.

    Nicht kompatible Software
    Bestehende Fakturierungs-, ERP- oder Kassensysteme müssen die erforderlichen strukturierten Daten erzeugen und an eine zugelassene Plattform übertragen können.

    Fehlerhafte steuerliche Einordnung
    Internationale Umsätze, Reverse-Charge-Sachverhalte, steuerfreie Umsätze und Leistungen an Privatkunden müssen korrekt zwischen E-Rechnung und E-Reporting abgegrenzt werden.

    Auswirkungen auf Cashflow und Prozesse
    Nicht konforme Rechnungen können zu Ablehnungen, Rückfragen und verzögerten Zahlungseingängen führen. Damit wird die E-Rechnung auch zu einem operativen und finanzwirtschaftlichen Thema.

    Abstimmungsbedarf im Konzern
    Bei zentralen ERP-Systemen, Shared-Service-Centern oder internationalen Rechnungsläufen müssen französische Anforderungen in konzernweite Prozesse integriert werden.

    Der Fradeco E-Rechnungs-Check

    In vier Schritten zur belastbaren Umsetzung

    1. Betroffenheit klären
    Welche Gesellschaften, Betriebsstätten, Umsatzsteuerregistrierungen und Transaktionen sind von der Reform erfasst?

    2. Daten und Systeme prüfen
    Sind SIREN, Umsatzsteuerdaten, Umsatzkategorien, Steuerkennzeichen und Rechnungspositionen vollständig vorhanden?

    3. Plattform und Schnittstellen abstimmen
    Wie werden ERP, Buchhaltung, Fakturierung und zugelassene Plattform miteinander verbunden?

    4. Prozesse implementieren und testen
    Wie werden Rechnungsstatus, Ablehnungen, Korrekturen, E-Reporting und Zuständigkeiten künftig gesteuert?

    Kennen Sie bereits alle benötigten Rechnungsfelder?

    Unser deutsch-französischer Leitfaden zeigt kompakt, welche Angaben Ihre Fakturierungs- und Buchhaltungssysteme abbilden müssen.

    Ab dem 1. September 2026 müssen alle betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und Unternehmen mittlerer Größe müssen ab diesem Zeitpunkt auch elektronische Rechnungen ausstellen. Für KMU, Kleinstunternehmen und Micro-Entrepreneurs beginnt die Ausstellungspflicht am 1. September 2027.

    Ein einfaches PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllt die Anforderungen an eine elektronische Rechnung grundsätzlich nicht. Erforderlich ist ein strukturiertes beziehungsweise hybrides Rechnungsformat, das über eine zugelassene Plattform übertragen wird.

    Eine Plateforme agréée ist eine vom französischen Staat zugelassene private Plattform. Sie übermittelt elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen und leitet die erforderlichen Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Finanzverwaltung weiter.

    E-Invoicing betrifft grundsätzlich inländische B2B-Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Umsatzsteuerpflichtigen. E-Reporting betrifft insbesondere Geschäfte mit Privatkunden, ausländischen Geschäftspartnern und weitere Transaktionen außerhalb des Anwendungsbereichs der E-Rechnung.

    Das ist möglich. Besonders relevant ist die Reform für deutsche Unternehmen mit französischer Tochtergesellschaft, Betriebsstätte, fester Niederlassung oder französischer Umsatzsteuerregistrierung. Die konkrete Verpflichtung hängt von der Unternehmensstruktur und den ausgeführten Transaktionen ab.

    Ja. Auch wenn kleinere Unternehmen erst ab September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen müssen, müssen sie bereits ab September 2026 elektronische Eingangsrechnungen empfangen können.

    Betroffene Unternehmen müssen einer zugelassenen Plattform zugeordnet sein. Die Plattform kann direkt oder über eine kompatible Softwarelösung genutzt werden. Im französischen Rechnungsverzeichnis wird hinterlegt, über welche Plattform ein Unternehmen erreichbar ist.

    Ja. Chorus Pro bleibt die zentrale Lösung für elektronische Rechnungen an den französischen öffentlichen Sektor. Die neue B2B-Reform ergänzt das bestehende B2G-System.

    Zu den zentralen Formaten gehören Factur-X, UBL und CII. Die konkrete technische Umsetzung sollte mit dem Softwareanbieter und der gewählten Plattform abgestimmt werden.

    Grundsätzlich kann ein Unternehmen abhängig von seinen Anforderungen mit einer oder mehreren Plattformen arbeiten. Aus Prozess- und Governance-Sicht sollte jedoch klar geregelt sein, welche Plattform für welche Gesellschaft, Transaktion oder Rechnungsart zuständig ist.