FRADECO FAQ – Antworten auf häufige Fragen zu Payroll, Sozialversicherung & Steuer

Willkommen im FAQ-Bereich von FRADECO – Ihrem Partner für Payroll, Sozialversicherung und internationale Steuerfragen.
In unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie schnell und verständlich Antworten zu allen Themen rund um Lohnabrechnung, gesetzliche Unfallversicherung, Beitragsmeldungen und die Zusammenarbeit mit FRADECO. Unser Ziel ist es, Ihnen mit dieser FAQ-Seite einen klaren Überblick über häufig auftretende Fragen zu geben – ob Sie Arbeitgeber, HR-Verantwortlicher oder international tätiges Unternehmen sind.

Neben allgemeinen Informationen zu Payroll-Prozessen und sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten erfahren Sie hier auch, wie FRADECO Sie bei der korrekten Abwicklung von Abrechnungen, Beiträgen und Steueranmeldungen unterstützt.

Sollte Ihre Frage in dieser FAQ nicht beantwortet werden, stehen Ihnen unser Service- & Info-Bereich sowie unser Kontaktformular jederzeit zur Verfügung.

In Frankreich werden Sozialabgaben und Steuern direkt über das System „Prélèvement à la source“ vom Bruttolohn einbehalten, während in Deutschland Lohnsteuer und Sozialbeiträge getrennt ausgewiesen und abgeführt werden. FRADECO sorgt dafür, dass Ihre Payroll-Abwicklung in beiden Ländern korrekt, rechtssicher und fristgerecht erfolgt. 

Ja. Wir betreuen Unternehmen mit deutsch-französischen Teams und übernehmen die vollständige Payroll-Verarbeitung, inklusive Lohnabrechnungen, Meldungen an französische Urssaf-Stellen sowie Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Erforderlich sind Personalstammdaten, Arbeitsverträge, Informationen zu Sozialversicherungsstatus, Steueridentifikationsnummern sowie eventuelle A1-Bescheinigungen. Wir prüfen alle Dokumente auf Vollständigkeit und übernehmen anschließend die Meldungen an deutsche und französische Stellen.

In der Regel gilt das Beschäftigungslandprinzip: Sozialversicherungsbeiträge werden dort gezahlt, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Bei Tätigkeiten in mehreren Ländern kann eine A1-Bescheinigung festlegen, welches nationale Recht Anwendung findet. FRADECO begleitet Sie bei der Beantragung und Umsetzung dieser Verfahren.

Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen und direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft in Deutschland gezahlt. Für rein französische Beschäftigte mit Tätigkeitsort in Frankreich gelten die Vorschriften der „Assurance Accidents du Travail“. FRADECO koordiniert die richtige Zuordnung beider Systeme.

Da keine individuellen Arbeitnehmerbeiträge entstehen, erfolgt die Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherung separat über den jährlichen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen mit grenzüberschreitender Lohnabrechnung.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Informationen zur Unfallversicherung

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Grundsätzlich wird die Steuer im Tätigkeitsland erhoben, mit einer Anrechnung im Wohnsitzland. FRADECO sorgt dafür, dass beide Systeme korrekt abgestimmt sind.

Das Unternehmen muss eine französische Betriebsstätte registrieren, Lohnsteuer („Prélèvement à la source“) und Sozialabgaben an französische Behörden abführen. FRADECO übernimmt diese Pflichten im Rahmen der Mandantenbetreuung vollständig.

Bei innergemeinschaftlichen Leistungen gelten besondere Regeln: Dienstleistungen an französische Unternehmen sind meist im Reverse-Charge-Verfahren steuerfrei, während Leistungen an Privatpersonen in Frankreich der TVA unterliegen. FRADECO erstellt und übermittelt die entsprechenden VAT-/TVA-Erklärungen für beide Länder.

 

Vor Beginn der Tätigkeit muss eine Entsendemeldung („Déclaration préalable de détachement“) erfolgen. Zudem sind A1-Bescheinigungen erforderlich. FRADECO unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Formalitäten.

Grenzgänger zahlen ihre Steuern grundsätzlich im Wohnsitzland, während Sozialversicherungen im Tätigkeitsland abgeführt werden. FRADECO erstellt die Abrechnungen so, dass alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

Auch bei Telearbeit im Ausland können sich steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben. FRADECO prüft, ob eine Betriebsstätte entsteht oder Anpassungen im Payroll-System erforderlich sind.

Nach einem Erstgespräch erfassen wir alle relevanten Unternehmensdaten, prüfen bestehende Strukturen und erstellen ein individuelles Betreuungskonzept für Payroll, Steuer und Sozialversicherung. Anschließend erfolgt die Implementierung der Prozesse.

Wir beraten auf Deutsch, Französisch und Englisch. Dadurch stellen wir sicher, dass alle steuerlichen und administrativen Prozesse in beiden Ländern reibungslos verlaufen.

Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und auf sicheren europäischen Servern gespeichert. Die Übertragung sensibler Informationen erfolgt ausschließlich verschlüsselt über geschützte Kanäle.

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