Gesetzliche Unfallversicherung – warum separat von der Payroll?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.
Sie wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert und läuft außerhalb der monatlichen Lohnabrechnung – aus gutem Grund: Es gibt keinen Arbeitnehmeranteil, kein Gehaltsabzugsfeld und ein eigenes Meldeverfahren über die Berufsgenossenschaft.

Kein Lohnabzug

Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber – daher keine Position auf der Gehaltsabrechnung.

Eigenes Meldeverfahren

Die Meldung läuft über das UV-Meldeverfahren („Lohnnachweis Digital“) direkt an die Berufsgenossenschaft.

Getrennt von Payroll

Kein Teil des monatlichen Abrechnungslaufs, sondern ein jährlicher Beitrag auf Basis der Entgeltsumme.

Arbeitgeber

FRADECO

Kurz gesagt: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich – Payroll führt aus, BG veranlagt, Arbeitgeber zahlt.

Payroll meldet

Lohnnachweis Digital an die zuständige Berufsgenossenschaft

BG veranlagt

Jährlicher Beitragsbescheid auf Basis der gemeldeten Entgeltsummen

Arbeitgeber zahlt

Beitrag direkt an die BG (außerhalb der Payroll-Abrechnung)

Arbeits- und Wegeunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.

Weil es keinen Arbeitnehmeranteil gibt – die Zahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber.

Nur der Arbeitgeber. Beschäftigte leisten keinen Beitrag.

Wir übernehmen die Anmeldung, Datenpflege, UV-Meldungen und technische Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft.

Die Jahresmeldung über den Lohnnachweis Digital muss bis 16. Februar des Folgejahres erfolgen.

Michael Stiller - FRADECO deutsch-französische Steuerberatungsgeseallschaft - cabinet d’expertise comptable franco-allemand

Michael Stiller

Founder | Steuerberater | Expert-Comptable

Info „Gesetzliche Unfallversicherung“ – kompakt erklärt

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