FRADECO
Gesetzliche Unfallversicherung – Warum separat von der Payroll
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.
Sie wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert und läuft außerhalb der monatlichen Lohnabrechnung – aus gutem Grund: Es gibt keinen Arbeitnehmeranteil, kein Gehaltsabzugsfeld und ein eigenes Meldeverfahren über die Berufsgenossenschaft.
Das Wichtigste auf einen Blick
Kein Lohnabzug
Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber – daher keine Position auf der Gehaltsabrechnung.
Eigenes Meldeverfahren
Die Meldung läuft über das UV-Meldeverfahren („Lohnnachweis Digital“) direkt an die Berufsgenossenschaft.
Getrennt von Payroll
Kein Teil des monatlichen Abrechnungslaufs, sondern ein jährlicher Beitrag auf Basis der Entgeltsumme.
Aufgabenverteilung
Arbeitgeber
- Rechtlicher Träger der Unfallversicherung
- Prüfung & Freigabe der gemeldeten Unternehmens- und Mitarbeiterdaten
- Zahlung des Beitrags laut BG-Bescheid (außerhalb der Payroll)
- Umsetzung von Prävention & Arbeitssicherheit
- Interne Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen an Payroll
FRADECO
- Anmeldung des Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Pflege und Verwaltung von Unternehmens- und Mitarbeiterdaten im Abrechnungssystem
- Übermittlung der UV-Meldungen („Lohnnachweis Digital“)
- Technische Abstimmung mit der BG, Fehlerkorrekturen, Fristenüberwachung
- Kommunikation mit der BG bei Rückfragen
Kurz gesagt: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich – Payroll führt aus, BG veranlagt, Arbeitgeber zahlt.
Payroll meldet
Lohnnachweis Digital an die zuständige Berufsgenossenschaft
BG veranlagt
Jährlicher Beitragsbescheid auf Basis der gemeldeten Entgeltsummen
Arbeitgeber zahlt
Beitrag direkt an die BG (außerhalb der Payroll-Abrechnung)
FAQ zur gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeits- und Wegeunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.
Weil es keinen Arbeitnehmeranteil gibt – die Zahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber.
Nur der Arbeitgeber. Beschäftigte leisten keinen Beitrag.
Wir übernehmen die Anmeldung, Datenpflege, UV-Meldungen und technische Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft.
Die Jahresmeldung über den Lohnnachweis Digital muss bis 16. Februar des Folgejahres erfolgen.