
Wie werden Unternehmen in Deutschland eingestuft?
Unternehmensklassen – Unternehmen in Deutschland
Klassifizierung von Unternehmen in Deutschland
In Deutschland werden Unternehmen nach ihrer Größe gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) eingestuft. Dies ist besonders für französische Firmen relevant, die sich in Deutschland niederlassen möchten, da es die Buchhaltungs- und Veröffentlichungspflichten beeinflusst.
Das HGB unterscheidet vier Größenklassen:
- Kleinstgesellschaften
- Kleingesellschaften
- Mittelgroße Gesellschaften
- Großgesellschaften
Drei Kriterien bestimmen die Einstufung:
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse der letzten 12 Monate
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Ein Unternehmen wird einer Kategorie zugeordnet, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:
Kategorie | Bilanzsumme | Umsatz | Durchschnittliche Mitarbeiterzahl |
Kleinst | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
Klein | ≤ 7.500.000 € | ≤ 15.000.000 € | ≤ 50 |
Mittelgroß | ≤ 25.000.000 € | ≤ 50.000.000 € | ≤ 250 |
Groß | > 25.000.000 € | > 50.000.000 € | > 250 |
Pflichten für Buchhaltung und Veröffentlichung
Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Anforderungen:
- Kleinstgesellschaften: Vereinfachte Bilanz, reduzierte Offenlegungspflichten.
- Kleingesellschaften: Bilanz und Anhang müssen veröffentlicht werden, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung.
- Mittelgroße Gesellschaften: Detaillierterer Anhang, Pflicht zur Wirtschaftsprüfung.
- Großgesellschaften: Vollständige Veröffentlichung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht, Wirtschaftsprüfungspflicht.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen werden immer als Großgesellschaften eingestuft, unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe.
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