Besteuerung französischer Beamtenpensionen
Die deutsche Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, wie französische Beamtenpensionen künftig im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Die deutsche Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, wie französische Beamtenpensionen künftig im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)