Steuerliche Impulse für Investitionen: Deutschland setzt Zeichen – deutsch französische Perspektiven

Steuerliche Impulse für Investitionen: Deutschland setzt Zeichen 

Deutsch‑französische Perspektiven

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett das „steuerliche Investitionssofortprogramm“ beschlossen, um gezielt Investitionen in Deutschland zu fördern. Dieses Paket ist Teil der gemeinsamen deutsch-französischen Strategie zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch steuerliche Anreize.

Hintergrund und Zielsetzung

Das Programm soll Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen Planungssicherheit geben, Investitionen anregen und so langfristig Wachstum und neue Arbeitsplätze fördern. Insgesamt umfasst der Förderzeitraum 2025–2029 Steuervergünstigungen in Höhe von rund 46Mrd. (Quelle: Bundesregierung).

 

Kernpunkte des Investitionssofortprogramms

  1. Investitions-Booster (degressive AfA)
    • Unternehmen können ab dem 1. Juli 2025 investive Wirtschaftsgüter mit 30% degressiv abschreiben (max. 30 % p.a.), gültig bis 31. Dezember 2027.
    • Schnellere Steuerentlastung im Anschaffungsjahr soll Investitionsdruck lindern.
  2. Senkung der Körperschaftsteuer
    • Ab 2028 wird der Satz schrittweise von 15% auf 10% im Jahr 2032 gesenkt – mit einer Gesamtbelastung von rund 25.
  3. Thesaurierungsbegünstigung für Gewinne
    • Nicht entnommene Gewinne werden künftig mit 25% statt 28,25% besteuert, in drei Stufen zwischen 2028 und 2032.
  4. Investitionsanreiz für E‑Mobilität
    • Für Neuanschaffungen von Elektrofahrzeugen zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 gilt ein Abschreibungssatz von 75% im ersten Jahr, anschließend stufenweise reduzierte Sätze.
    • Gleichzeitig wird die Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen mit E‑Antrieb auf 100.000€ erhöht.
  5. Forschungsförderung
    • Die steuerliche Forschungszulage steigt, Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20% gefördert, die Deckelung erhöht sich von 10Mio.€ auf 12Mio.€ (2026–2030).
  6. Kompensation für Länder und Kommunen
    • Bundesländer (z. B. NRW) fordern Ausgleich für entgangene Einnahmen – der Bundesrat befasst sich am 11. Juli 2025 mit dem Gesetz – Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und andere mahnen das Konnexitätsprinzip ein.

 

Status im Gesetzgebungsverfahren

  • Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 zugestimmt.
  • Die abschließende Entscheidung des Bundesrats ist für 11. Juli 2025 geplant.

 

Bedeutung für deutsch‑französische Unternehmen

  • Steuerliche Attraktivität: Durch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und niedrigeren Körperschaftsteuersätze wird Deutschland für Unternehmen wettbewerbsfähiger – auch im Vergleich zu Frankreich.
  • Förderung klimafreundlicher Investitionen: Der E‑Mobilitäts-Boost stärkt Nachhaltigkeit in grenzüberschreitend agierenden Firmen.
  • Forschungsstärkung: Erhöhte F&E-Prämien kommen auch binationalen Projekten zugute.
  • Rechtssicherheit: Das klar definierte Programm mit Start- und Enddatum hilft in der strategischen Planung.

 

Ausblick

Dieses Investitionssofortprogramm markiert den ersten Schritt in einer Reihe geplanter Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Zukunftsfähigkeit – sowohl national als auch in deutsch‑französischen Wirtschaftsnetzwerken. Monitoring und Evaluierung werden zeigen, wie stark die Impulse wirken und wie Länder und Kommunen bei Einnahmeerfordernissen kompensiert werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Steuerberater und Expert-Comptable an den Standorten Paris und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir gerne frankreichweit und deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz. Ihre deutsch-französische Steuerberatungsgesellschaft FRADECO.

Gewährleistungsausschluss

Bei der Erstellung dieser deutschen und französischen Newsletter ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Eine individuelle zivil- und steuerrechtliche deutsch-französische Beratung bezogen auf den Einzelfall kann durch die in diesen Newsletter abstrakte rechtliche Darstellung nicht ersetzt werden. Nachträgliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Auffassungen der deutschen oder französischen Finanzverwaltungen oder der Rechtsprechung, auch mit rückwirkenden Auswirkungen, sind möglich.