Kommen steuerfreie Überstunden in Deutschland? Aktuelle Regelung Überstunden in Frankreich 2025.

Kommen steuerfreie Überstunden in Deutschland? 

Aktuelle Regelung Überstunden in Frankreich 2025.

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag – insbesondere im Homeoffice. Laut einer aktuellen Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) leisten etwa 44 % der Beschäftigten regelmäßig Überstunden. Rund ein Viertel arbeitet mehr als fünf zusätzliche Stunden pro Woche. Besonders deutlich zeigt sich der Trend im Homeoffice: Dort geben 52 % der Befragten an, Überstunden zu leisten – im Vergleich zu 31 % bei Beschäftigten ohne Homeoffice.

Die Ursachen liegen häufig in Arbeitsverdichtung, hohem Zeitdruck und unzureichender Personaldecke. Je stärker diese Belastungen, desto häufiger wird über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus gearbeitet. Kritisch wird es vor allem dann, wenn die Gesamtarbeitszeit die Grenze von 48 Stunden pro Woche überschreitet – hier warnen Arbeitsmediziner vor gesundheitlichen Risiken.

Steuerfreie Überstundenzuschläge?

Ein Hoffnungsschimmer für Beschäftigte könnte sich aus den politischen Entwicklungen ergeben. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom April 2025 heißt es:

Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Wir stellen umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.“

Das bedeutet: Wenn die geplante Regelung umgesetzt wird, könnten Überstundenzuschläge in Deutschland steuerfrei gestellt werden – vorausgesetzt, sie gehen über die tariflich geregelte Regelarbeitszeit hinaus. Für Arbeitgeber würde sich dadurch die Möglichkeit eröffnen, steuerfreie Zuschläge als Anreiz für Mehrarbeit zu gewähren – ein Modell, das in Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmender Arbeitsverdichtung attraktiv sein könnte.

Zudem könnte diese steuerliche Entlastung ein wichtiger Schritt sein, um unbezahlte Mehrarbeit fairer zu entlohnen und Beschäftigte zu entlasten, ohne die Lohnnebenkosten für deutsche Unternehmen zu erhöhen. Dies wäre auch für französische Tochtergesellschaften in Deutschland interessant!

Frankreich als Vorbild?

Frankreich hat bereits Erfahrung mit der Steuerbefreiung von Überstunden. Unter der Präsidentschaft von Nicolas Sarkozy wurde 2007 das Prinzip „ Travailler plus pour gagner plus“ („Mehr arbeiten, mehr verdienen“) eingeführt, das Überstunden steuerlich begünstigte. Obwohl diese Maßnahme 2012 abgeschafft wurde, wurde sie später wieder eingeführt.

Aktuell sind Überstunden in Frankreich bis zu einem Betrag von 7.500 € pro Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte und umfasst auch zusätzliche Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.

 

Ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von 2.000 € leistet 15 Überstunden pro Monat. Bei einem Stundenlohn von 13,18 € und Zuschlägen von 25 % für die ersten 8 Stunden und 50 % für die restlichen 7 Stunden ergibt sich ein monatlicher Zuschlag von 270,19 €, was jährlich 3.242,28 € entspricht. Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag von 7.500 €, sodass keine Einkommensteuer auf diese Überstunden für Ihre französischen Angestellten anfällt.

Darüber hinaus sind diese Überstunden in Frankreich auch von Sozialabgaben befreit, was sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugutekommt. Arbeitgeber profitieren von einer pauschalen Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen:

  • 1,50€ pro Überstunde für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern
  • 0,50€ pro Überstunde für Unternehmen mit 20 bis 249 Mitarbeitern

Diese Regelungen gelten für Überstunden, die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen.

Wichtig: Die Befreiung muss auf der Lohnabrechnung Ihrer französischen Arbeitgeber im Abschnitt « Réduction salariale sur heures supplémentaires » („Lohnermäßigung auf Überstunden“) angegeben werden.

 

Fazit

Die geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen in Deutschland orientiert sich an erfolgreichen Modellen wie dem in Frankreich. Sollte die Regelung umgesetzt werden, könnten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von finanziellen Entlastungen profitieren. Für Beschäftigte bedeutet dies mehr Netto vom Brutto, und Unternehmen könnten Überstunden attraktiver vergüten, ohne zusätzliche Lohnnebenkosten zu tragen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Steuerberater und Expert-Comptable an den Standorten Paris und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir gerne frankreichweit und deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz. Ihre deutsch-französische Steuerberatungsgesellschaft FRADECO.

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