Frankreich – Einkommensteuerbescheid 2022: Fehler entdeckt? So können Sie Ihre Steuererklärung korrigieren

Der Einkommensteuerbescheid der französischen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 ist seit Ende Juli in Ihrem persönlichen Bereich auf der Website des Finanzamts einsehbar. Bei Papiermeldungen erfolgte die Zusendung des Steuerbescheids bis Ende August 2023.

Sie haben Ihre Einkünfte fristgemäß eingereicht und nun einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid festgestellt? Sie können Ihre Einkommensteuererklärung noch bis zum 6. Dezember 2023 korrigieren.

Wie können Fehler korrigiert werden?

Wenn Sie die Einkommensteuererklärung über das Online-Portal des Finanzamts eingereicht haben, können Sie die Fehler über den Online-Korrekturdienst in Ihren persönlichen Bereich korrigieren. Der Korrekturdienst ist nicht über Smartphones oder Tablets abrufbar, Sie müssen sich über einen Computer einloggen. Korrekturen für in Papierform eingereichte Steuererklärungen müssen ebenfalls im Papierformat abgegeben werden.

Vom 2. August und bis zum einschließlich 6. Dezember 2023 können die Einkommensteuererklärungen noch korrigiert werden.

Falls Sie Fehler in Bezug auf die Änderung der Familiensituation festgestellt haben, sollten Sie eine korrigierte Papiermeldung einreichen. Dem ist ein erläuterndes Schreiben beizufügen. Die Korrektur der Familiensituation kann auch über den gesicherten Nachrichtendienst in Ihrem persönlichen Bereich erfolgen.

Was passiert danach?

Nach Bearbeitung dieser Berichtigungserklärung erhalten Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Wenn der neu errechnete Steuerbetrag über dem bereits bezahlten Betrag liegt, wird Ihnen ein neues Fälligkeitsdatum für die Differenz mitgeteilt. Anderenfalls wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere deutsch-französische Steuerberater und Expert-comptable an den Standorten Paris und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir gerne frankreichweit und deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz. Ihre deutsch-französische Steuerberatungsgesellschaft FRADECO.

Gewährleistungsausschluss

Bei der Erstellung dieser deutschen und französischen Newsletter ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Eine individuelle zivil- und steuerrechtliche deutsch-französische Beratung bezogen auf den Einzelfall kann durch die in diesen Newsletter abstrakte rechtliche Darstellung nicht ersetzt werden. Nachträgliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Auffassungen der deutschen oder französischen Finanzverwaltungen oder der Rechtsprechung, auch mit rückwirkenden Auswirkungen, sind möglich.