EU Inc.: Neue einheitliche Gesellschaftsform für Unternehmen im EU-Binnenmarkt?

EU Inc.: Was Unternehmen jetzt wissen sollten!

Neue einheitliche Gesellschaftsform für Unternehmen im EU-Binnenmarkt?

Am 18. März 2026 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Einführung von „EU Inc.“ als Teil eines sogenannten „28. Regimes“ vorgelegt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen im EU-Binnenmarkt zu vereinheitlichen und grenzüberschreitende Tätigkeiten deutlich zu erleichtern. Besonders für Start-upsKMU und international wachsende Unternehmen könnte der Vorschlag künftig von erheblicher praktischer Relevanz sein.

 

Warum die EU-Kommission EU Inc. einführen will

Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, müssen bislang zahlreiche unterschiedliche nationale Regelungen beachten. Das betrifft insbesondere das GesellschaftsrechtInsolvenzrechtArbeitsrecht und Steuerrecht. In der Praxis führt das häufig zu mehrfachen Registrierungen, parallelen Verwaltungsstrukturen und einem erhöhten organisatorischen sowie finanziellen Aufwand.

Mit EU Inc. soll ein neuer europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden, der Unternehmen eine einheitlichere Struktur für Tätigkeiten im Binnenmarkt ermöglicht.

 

Was ist EU Inc.?

Bei EU Inc. handelt es sich um den Vorschlag für eine neue europäische Gesellschaftsform, die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen eine einfachere und stärker digitalisierte Organisation innerhalb der EU ermöglichen soll. Das Modell ist Teil eines sogenannten 28. Regimes, also eines zusätzlichen europäischen Rechtsrahmens neben den bestehenden nationalen Gesellschaftsformen.

Ziel ist es nicht, die nationalen Systeme vollständig zu ersetzen, sondern eine zusätzliche Option für Unternehmen zu schaffen, die innerhalb der EU international tätig sind oder expandieren wollen.

 

Welche Maßnahmen sieht der Vorschlag zu EU Inc. vor?

Nach dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission soll EU Inc. insbesondere folgende Erleichterungen bringen:

 

Digitale Gründung in kurzer Zeit
Die Gründung einer EU Inc. soll vollständig digital möglich sein. Vorgesehen ist eine Unternehmensgründung innerhalb von 48 Stunden, bei geringen Kosten und ohne Mindestkapitalanforderungen.

 

Once-only-Prinzip

Unternehmensdaten sollen künftig nur noch einmal eingereicht werden. Auf dieser Basis soll die automatische Zuweisung relevanter Identifikationsnummern erfolgen, einschließlich steuerlicher Registrierungen.

 

Harmonisierte Regeln über den gesamten Unternehmenslebenszyklus

Geplant sind einheitliche Vorschriften von der Gründung bis zur Beendigung der Gesellschaft. Dazu zählen unter anderem vereinfachte digitale Insolvenzverfahren und standardisierte Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen.

 

Zugang zu europäischen Steuerinitiativen

EU Inc. soll an bestehende EU-Steuerinstrumente angebunden werden, etwa an das Head Office Tax (HOT)-System für kleine und mittlere Unternehmen sowie an BEFIT.

 

Bleiben nationale Steuer- und Arbeitsrechtsvorschriften bestehen?

Ja. Nach den bisherigen Angaben der EU-Kommission sollen nationale Regelungen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht weiterhin gelten. Maßgeblich bleibt in diesen Bereichen grundsätzlich das Recht des Mitgliedstaats, in dem die EU Inc. eingetragen ist.

Das bedeutet: Auch wenn die Gesellschaftsstruktur künftig stärker vereinheitlicht werden könnte, bleiben nationale Vorschriften etwa zu Besteuerung, Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutz weiterhin relevant.

 

Welche Bedeutung hat EU Inc. für Unternehmen?

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen könnte EU Inc. künftig eine spürbare Vereinfachung bringen. Statt in mehreren Mitgliedstaaten getrennte nationale Strukturen aufzubauen, könnte perspektivisch eine einheitliche Gesellschaftsform genutzt werden.

Gerade für wachstumsorientierte Unternehmen, Start-ups und international aufgestellte Unternehmensgruppen wäre dies ein möglicher Vorteil. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass nationale steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen weiterhin separat geprüft und eingehalten werden müssen.

 

EU Inc. im Gesetzgebungsverfahren: Wie geht es weiter?

Der Vorschlag der EU-Kommission befindet sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat wird nach aktuellem Stand bis Ende 2026 angestrebt.

Ob EU Inc. tatsächlich eingeführt wird und wie die endgültige Ausgestaltung aussehen wird, bleibt damit noch offen. Bereits jetzt zeigt sich jedoch, dass das Thema für international tätige Unternehmen strategisch relevant werden kann.

 

Fazit: EU Inc. könnte den EU-Binnenmarkt für Unternehmen vereinfachen

Mit EU Inc. verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union einfacher, digitaler und effizienter zu gestalten. Für Unternehmen kann der Vorschlag perspektivisch neue Möglichkeiten bei Strukturierung, Expansion und administrativer Vereinfachung eröffnen.

Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die endgültige gesetzliche Umsetzung aussehen wird und welche konkreten Wechselwirkungen sich mit nationalem Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht ergeben.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Steuerberater und Expert-Comptable an den Standorten Paris und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir gerne frankreichweit und deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz. Ihre deutsch-französische Steuerberatungsgesellschaft FRADECO.

Gewährleistungsausschluss

Bei der Erstellung dieser deutschen und französischen Newsletter ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Eine individuelle zivil- und steuerrechtliche deutsch-französische Beratung bezogen auf den Einzelfall kann durch die in diesen Newsletter abstrakte rechtliche Darstellung nicht ersetzt werden. Nachträgliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Auffassungen der deutschen oder französischen Finanzverwaltungen oder der Rechtsprechung, auch mit rückwirkenden Auswirkungen, sind möglich.