Steuerfreie Krisenprämie 1000€ in Deutschland – Wir beantworten vorab die wichtigsten Fragen zur neuen steuerfreien Entlastungsprämie

Update: Steuerfreie Krisenprämie 1000€ in Deutschland

Wir beantworten vorab die wichtigsten Fragen zur neuen steuerfreien Entlastungsprämie

Stand: 29.04.2026

Mit der geplanten Einführung einer steuerfreien Entlastungszahlung für Arbeitnehmer schafft der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit, Beschäftigte finanziell zu unterstützen. Die Regelung ist als freiwilliges Instrument für Arbeitgeber ausgestaltet und soll die Auswirkungen gestiegener Lebenshaltungs- und Energiekosten abmildern.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur geplanten Ausgestaltung und praktischen Anwendung.

 

Ziel der Regelung

Die neue Entlastungsprämie soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kurzfristig finanziell entlasten. Unternehmen erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, flexibel und unbürokratisch zusätzliche Zahlungen zu leisten.

Im Mittelpunkt steht dabei eine gezielte Unterstützung der Beschäftigten, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung besteht.

 

Steuerliche Begünstigung

Arbeitgeber können künftig Sonderzahlungen bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.

Voraussetzung ist, dass die Zahlung:

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt
  • nicht durch Entgeltumwandlung finanziert wird
  • keine bestehende Vergütung ersetzt oder reduziert

Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Zahlungen innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums.

 

Energieprämie und zeitlicher Anwendungsrahmen

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11d EStG soll für Arbeitgeberleistungen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes und bis zum 31. Dezember 2026 gewährt werden.

Nach Auffassung des Gesetzgebers sollen sich die Energiepreise mittelfristig stabilisieren, weshalb die Regelung bewusst zeitlich befristet ausgestaltet wurde.

 

Wichtiger Hinweis zum Gesetzgebungsverfahren:

Der Bundestag hat das Gesetz am 24. April 2026 beschlossen. Vor dem Inkrafttreten sind jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erforderlich.

Zahlungen, die vor Inkrafttreten geleistet werden, fallen nicht unter die Steuerbefreiung und sind daher regulär steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

Wer kann die Prämie erhalten?

Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Dazu gehören unter anderem:

  • Voll- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
  • Auszubildende und Praktikanten
  • Beschäftigte in Elternzeit, Kurzarbeit oder vergleichbaren Situationen
  • weitere Arbeitnehmergruppen, sofern ein steuerliches Dienstverhältnis besteht

Der Beginn oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist für die Steuerfreiheit nicht entscheidend.

 

Ausgestaltungsmöglichkeiten

Die Entlastungsprämie kann flexibel gestaltet werden, etwa als:

  • Einmalzahlung
  • mehrere Teilzahlungen
  • Kombination aus Geld- und Sachleistungen

Auch eine Verteilung über mehrere Monate ist möglich, solange der Gesamtbetrag von 1.000 Euro nicht überschritten wird.

 

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Wirkung

Die steuerfreie Entlastungsprämie:

  • ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
  • wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet
  • kommt den Beschäftigten in voller Höhe zugute

Für Arbeitgeber stellt sie grundsätzlich Betriebsausgaben dar.

 

Dokumentation und Nachweis

Die gewährten Leistungen sind im Lohnkonto zu dokumentieren. Dies dient insbesondere der Nachvollziehbarkeit im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen.

Eine gesonderte Angabe in der Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer ist nach aktuellem Stand nicht erforderlich.

Wichtige Voraussetzungen in der Praxis

Die Steuerfreiheit setzt zwingend voraus, dass:

  • die Leistung zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt
  • keine Gehaltsumwandlung vorliegt
  • keine Verrechnung mit zukünftigen Lohnerhöhungen stattfindet
  • die Zahlung klar als Zusatzleistung gekennzeichnet wird

 

Einordnung und Ausblick

Die Entlastungsprämie dürfte in der Praxis schnell an Bedeutung gewinnen, da sie Unternehmen eine einfache Möglichkeit bietet, Mitarbeiter gezielt zu unterstützen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung im weiteren Verlauf noch konkretisierende Verwaltungsanweisungen veröffentlichen wird, insbesondere zur Abgrenzung in Sonderfällen.

Unternehmen sollten die Umsetzung daher sorgfältig prüfen, um die Voraussetzungen der Steuerfreiheit sicher einzuhalten.

 

Quelle: Gesetzesentwurf Deutscher Bundestag: https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105529.pdf

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